Vergabe 1487
Auftrag bestimmt Vergleichbarkeit der Referenzen
OLG Düsseldorf, 07.02.2024, Verg 23/23
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen können sich auch aus den Vergabeunterlagen ergeben.
Vergleichbarkeit
Die “vergleichbaren Leistungen”, für die Bewerber Referenzen vorlegen sol-len, werden durch die Vergabeunterlagen konkretisiert. Bezugspunkt für die Vergleichbarkeit ist der konkret ausgeschriebene Auftrag.
Leistungsumfang
Für die Vergleichbarkeit ist insbesondere auch der Umfang der Leistungen in personeller und zeitlicher Hinsicht entscheidend. Wenn die referenzierten Leistungen insoweit deutlich hinter der ausgeschriebenen Leistung zurückbleiben, ist die Vergleichbarkeit zu verneinen. So entschied das OLG Düsseldorf, dass der von einem Bieter referenzierte Schleusendeckdienst (20 Schiffe im Jahr zu bestimmten Zeiten) nicht mit dem ausgeschriebenen Schleusendeckdienst (3.600 Schiffe pro Jahr – 24/7) vergleichbar war.
Pflicht zum Zuschlag
Das OLG Düsseldorf verneinte die Eignung des Bieters und verpflichtete die Beschaffungsstelle, den Zuschlag auf das Angebot des unterlegenen Bieters zu erteilen. Der Zuschlag auf dieses Angebot sei die einzige rechtmäßige Entscheidung.