02.10.2024Fachbeitrag

Vergabe 1487

Auftrag bestimmt Vergleichbarkeit der Referenzen

OLG Düsseldorf, 07.02.2024, Verg 23/23

Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen können sich auch aus den Vergabeunterlagen ergeben.

Vergleichbarkeit

Die “vergleichbaren Leistungen”, für die Bewerber Referenzen vorlegen sol-len, werden durch die Vergabeunterlagen konkretisiert. Bezugspunkt für die Vergleichbarkeit ist der konkret ausgeschriebene Auftrag.

Leistungsumfang

Für die Vergleichbarkeit ist insbesondere auch der Umfang der Leistungen in personeller und zeitlicher Hinsicht entscheidend. Wenn die referenzierten Leistungen insoweit deutlich hinter der ausgeschriebenen Leistung zurückbleiben, ist die Vergleichbarkeit zu verneinen. So entschied das OLG Düsseldorf, dass der von einem Bieter referenzierte Schleusendeckdienst (20 Schiffe im Jahr zu bestimmten Zeiten) nicht mit dem ausgeschriebenen Schleusendeckdienst (3.600 Schiffe pro Jahr – 24/7) vergleichbar war.

Pflicht zum Zuschlag

Das OLG Düsseldorf verneinte die Eignung des Bieters und verpflichtete die Beschaffungsstelle, den Zuschlag auf das Angebot des unterlegenen Bieters zu erteilen. Der Zuschlag auf dieses Angebot sei die einzige rechtmäßige Entscheidung.

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