Vergabe 506
Auftraggeber dürfen bestimmte Fabrikate oder Produkte vorgeben
OLG Düsseldorf bestätigt erneut die Beschaffungsfreiheit - allerdings dürfen Auftraggeber diese Freiheit nicht missbrauchen (OLG Düsseldorf, 12.02.2014 – Verg 29/13).
Begrenzung auf ein Produkt möglich
Auftraggeber dürfen daher auch technische Anforderungen, eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder auch ein besonderes Verfahren vorgeben. Dies ist sogar zulässig, wenn im Ergebnis aufgrund der Vorgaben nur ein einziges Unternehmen am Markt die Leistung erbringen kann und der Auftrag so ohne Wettbewerb (z. B. Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) vergeben wird.
Grenze: Willkür
Die Vorgaben des Auftraggebers müssen aber durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein. Nicht zulässig ist es, gezielt bestimmte Unternehmen oder Produkte durch die Vorgaben von Vornherein auszuschließen bzw. andere zu begünstigen. Der Auftraggeber muss sich willkürfrei für ein bestimmtes Verfahren/Produkt etc. entscheiden. Er muss seine Entscheidung ausführlich begründen und dokumentieren.
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