25.02.2015Fachbeitrag

Vergabe 604

Auftragswertberechnung: Alle Kosten berücksichtigen

Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Berechnung des Auftragswerts alle Geldströme berücksichtigen. Maßgeblich ist nicht nur der Gesamterlös, den der Auftragnehmer erzielt (OLG Düsseldorf, 10.12.2014, VII Verg 24/14).

Berechnung des Auftragswertes

Für die Berechnung des Auftragswertes ist die entgeltliche Gegenleistung des Auftraggebers maßgeblich. Diese setzt sich bei Aufträgen zur Abfallentsorgung aus dem Wert der übergebenen Abfälle abzüglich des vom Auftragnehmer zu zahlenden Betrages zusammen.

Höhe der entgeltlichen Gegenleistung

Bei Aufträgen zur Abfallentsorgung werden den Auftragnehmern oft zunächst unentgeltlich die gesammelten Abfälle zur Verfügung gestellt. Diese müssen dann einen vertraglich festgelegten Betrag an den Auftraggeber aus dem Verwertungserlös zurückbezahlen (z.B. ein fester Betrag je Tonne). Diese Kosten sind auch bei der Berechnung des Auftragswerts zu berücksichtigen. Sie müssen vom Gesamterlös abgezogen werden, um den tatsächlichen Auftragswert zu ermitteln.

Download Volltext


Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.