Vergabe 604
Auftragswertberechnung: Alle Kosten berücksichtigen
Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Berechnung des Auftragswerts alle Geldströme berücksichtigen. Maßgeblich ist nicht nur der Gesamterlös, den der Auftragnehmer erzielt (OLG Düsseldorf, 10.12.2014, VII Verg 24/14).
Berechnung des Auftragswertes
Für die Berechnung des Auftragswertes ist die entgeltliche Gegenleistung des Auftraggebers maßgeblich. Diese setzt sich bei Aufträgen zur Abfallentsorgung aus dem Wert der übergebenen Abfälle abzüglich des vom Auftragnehmer zu zahlenden Betrages zusammen.
Höhe der entgeltlichen Gegenleistung
Bei Aufträgen zur Abfallentsorgung werden den Auftragnehmern oft zunächst unentgeltlich die gesammelten Abfälle zur Verfügung gestellt. Diese müssen dann einen vertraglich festgelegten Betrag an den Auftraggeber aus dem Verwertungserlös zurückbezahlen (z.B. ein fester Betrag je Tonne). Diese Kosten sind auch bei der Berechnung des Auftragswerts zu berücksichtigen. Sie müssen vom Gesamterlös abgezogen werden, um den tatsächlichen Auftragswert zu ermitteln.
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