Vergabe 610
Ausschluss bei Abweichung von Leistungsverzeichnis
Angebote, die nicht mit den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses übereinstimmen, sind zwingend auszuschließen (OLG Frankfurt, 02.12.2014, 11 Verg 7/14).
Vorgabe im Leistungsverzeichnis
Der Auftraggeber machte in dem Leistungsverzeichnis konkrete Vorgaben für die Angebote. Ein Bieter hielt sich nicht daran.
Zwingender Ausschluss
Dieses Angebot war zwingend auszuschließen. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Eine solche Änderung ist immer dann anzunehmen, wenn der Bieter etwas anders anbietet als vom Auftraggeber nachgefragt. In diesem Fall fehlt die Vergleichbarkeit der Angebote.
Notfalls vorher Bieterfrage stellen
Bieter sollten den Auftraggeber stets vorher schriftlich fragen, ob sie von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweichen dürfen. Anderenfalls droht regelmäßig der Angebotsausschluss.
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