Vergabe 1475
Ausschluss wegen schwerwiegender Vertragspflichtverletzung
Verletzt ein Unternehmen einen Vertrag, kann dies zu einem Ausschluss von weiteren Verfahren führen (BayObLG, 29.05.2024, Verg 16/23).
Integrität zweifelhaft
Dafür muss die Verletzung derart schwer wiegen, dass der Aufftraggeber die Integrität des Unternehmens infragestellen darf. Bei der Prognoseentscheidung sind insbesondere der Anlass, die Auswirkungen und die Zurechenbarkeit des Fehlverhaltens zu berücksichtigen.
Gesamtschau entscheidend
Kleine, alltägliche Verstöße eines Unternehmens reichen nicht aus. Allerdings können diese in der Summe zu einer negativen Prognose hinsichtlich der Integrität führen.
Beurteilungsspielraum
Da es sich um eine Prognoseentscheidung des Auftraggebers handelt, steht diesem ein Beurteilungsspielraum zu. Seine Entscheidung ist nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar.