18.06.2024Fachbeitrag

Vergabe 1475

Ausschluss wegen schwerwiegender Vertragspflichtverletzung

Verletzt ein Unternehmen einen Vertrag, kann dies zu einem Ausschluss von weiteren Verfahren führen (BayObLG, 29.05.2024, Verg 16/23).

Integrität zweifelhaft

Dafür muss die Verletzung derart schwer wiegen, dass der Aufftraggeber die Integrität des Unternehmens infragestellen darf. Bei der Prognoseentscheidung sind insbesondere der Anlass, die Auswirkungen und die Zurechenbarkeit des  Fehlverhaltens zu berücksichtigen.

Gesamtschau entscheidend

Kleine, alltägliche Verstöße eines Unternehmens reichen nicht aus. Allerdings können diese in der Summe zu einer negativen Prognose hinsichtlich der Integrität führen.

Beurteilungsspielraum

Da es sich um eine Prognoseentscheidung des Auftraggebers handelt, steht diesem ein Beurteilungsspielraum zu. Seine Entscheidung ist nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar.

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