Vergabe 1409
BayObLG zu Rügepräklusion und Eignungskriterien
Der Nachprüfungsantrag ist präkludiert, wenn ein objektiver, durchschnittlich verständiger Bieter den Verstoß gegen Vergabevorschriften hätte erkennen können (BayObLG, 06.09.2023, Verg 5/22).
Objektiver Maßstab
Für die Präklusion nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 GWB kommt es nicht auf das Verständnis des individuellen, konkreten Bieters an, sondern darauf, was ein Bieter objektiv verstehen kann.
Maßstab bei Fachlosen
Eine Rügepflicht besteht bei dem Verzicht auf Lose nur dann, wenn aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen objektiv erkennbar ist, dass eine Pflicht zur Bildung eines Fachloses besteht und es einen eigenen Anbietermarkt für den Fachbereich gibt.
Auswirkungen der Eignungskriterien auf den Wettbewerb
Ferner entschied der Senat, dass Eignungskriterien, die besonders hohe Anforderungen festlegen, gemäß § 122 Abs 4 Satz 1 GWB unangemessen sind, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten. Dies kann der Fall sein, wenn nur eines oder wenige Unternehmen in der Lage sind die Anforderungen zu erfüllen.