Vergabe 667
Bietergemeinschaften im Konzern zulässig
Bietergemeinschaften, die sich aus verschiedenen Gesellschaften eines Konzerns zusammensetzen, sind grundsätzlich zulässig und dürfen sich an Vergabeverfahren beteiligen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2015, VII Verg 5/15).
Maßstab: Kartellverbot aus § 1 GWB
Grundsätzlich gilt für Vergabeverfahren: die Bildung von Bietergemeinschaften ist verboten, wenn die sich zusammenschließenden Unternehmen zueinander im Wettbewerb stehen und mindestens eines dieser Unternehmen in der Lage ist, allein den Auftrag auszuführen.
Konzernverbund – Wettbewerbsverhältnis Fehlt
Besteht die Bietergemeinschaft ausschließlich aus konzerneigenen Unternehmen, sind diese Voraussetzungen regelmäßig nicht erfüllt, da es schon an einem Wettbewerbsverhältnis zwischen den Gesellschaften fehlt. Auch eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede (z.B. im Sinne von § 16 Abs. 3 f) VOL/A) liegt dann nicht vor.
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