Vergabe 1078
Corona ist nicht per se höhere Gewalt
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt vor, wie mit Bauablaufsstörungen durch das Corona-Virus auf den Baustellen des Bundes umzugehen ist (23.03.2020, 70406/21#1).
Weiter bauen trotz Corona
Auf den Baustellen des Bundes wird trotz Corona-Krise weiter gebaut. Baumaßnahmen werden erst eingestellt, wenn behördliche Maßnahmen dazu zwingen.
Bauablaufsstörungen im Einzelfall prüfen
Nicht jede Verzögerung des Bauablaufs durch die Corona-Pandemie ist ein Fall höherer Gewalt. Die Voraussetzungen hierfür sind streng. Auftraggeber müssen jeden Einzelfall einer Bauverzögerung prüfen.
Höhere Gewalt nur wenn unabwendbar
Höhere Gewalt liegt nur vor, wenn der Auftragnehmer unter keinen Umständen die Ursachen für eine Bauverzögerung abwenden kann.
Letzte Zweifel unschädlich
Beruft sich ein Auftragnehmer auf höhere Gewalt, reicht es aus, wenn er Tatsachen vorträgt, die das Vorliegen höherer Gewalt überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen.