14.12.2017Fachbeitrag

Countdown - Das kommt 2018!

Das mögliche Venture-Capital-Gesetz: Vorteile für Gründer und Investoren!

Die Vorteile des Venture-Capital-Gesetzes liegen auf der Hand: Es verbessert die Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Start-Ups. Nach dem Scheitern der Jamaika-Sondierungsgespräche und den Anzeichen für eine Neuauflage der Großen Koalition, ist es jedoch unklar, ob das Gesetz in der nächsten Legislaturperiode nun endlich kommt.

Versprochen war es schon lange, das umfassende Venture-Capital-Gesetz. Bereits 2013 hatte die große Koalition die Stärkung von Venture Capital im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Doch den Worten folgten keine Taten. 2016 beerdigte die Bundesregierung das Gesetz für Wagniskapital dann komplett. Doch Unternehmen wie auch die Venture-Capital-Geber sehnen sich nach einer Reform. Schließlich stehen junge deutsche Unternehmen vor großen Herausforderungen: Spätestens nach dem Markteintritt fehlt es ihnen oft an Kapital. Wachstums- und Innovationschancen bleiben so vielfach ungenutzt. Das schwächt nicht nur die Unternehmen selbst, sondern langfristig auch die Wettbewerbsfähigkeit hierzulande. 

Mit rund zwei Milliarden Euro lagen 2016 die Venture-Capital-Investitionen in Deutschland im europäischen Vergleich nur im Mittelfeld. Das Venture-Capital-Gesetz sollte das ändern.

Ziel des angedachten Venture-Capital-Gesetzes ist es, beste Bedingungen für Wagniskapital in Deutschland zu schaffen und Kapitalgeber und Start-Ups steuerlich zu entlasten. Dazu würden unter anderem der Abbau der Substanzbesteuerung gehören – wie etwa bei den Hinzurechnungsvorschriften in der Gewerbesteuer, eine transparente Besteuerung für Venture-Capital-Gesellschaften, eine faire Besteuerung von Investoren, die sich von ihrer Beteiligung trennen, die steuerliche Anrechenbarkeit von Investitionen in Unternehmen sowie die Liberalisierung bei den Kapitalsammelstellen, damit privates Anlagekapital stärker genutzt werden könnte. 

Daneben würde es auch institutionellen Anlegern erleichtert, mit Wagniskapital in Start-Ups zu investieren. So sollten beispielsweise Pensionskassen, Versorgungskassen und Versicherungen an der Finanzierung von Start-Ups beteiligt werden.

Unsere Praxisgruppe Private Equity/ Venture Capital unterstützt Sie bei Investitionen in Start-Ups und sonstige Wachstumsunternehmen unabhängig davon, ob das Venture-Capital-Gesetz in der nächsten Legislaturperiode kommt. Die Mitglieder unserer Praxisgruppe Private Equity/ Venture CapitalDr. Peter Christian SchmidtDr. Jörg aus der Fünten und deren Kollegen, sind ausgewiesene Experten im Bereich Venture Capital und Private Equity. 

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