Vergabe 1414
Digitalisierung der Vergabe
Die „eForms“-Verordnung der Europäischen Kommission ist am 25. August 2023 in Kraft getreten (BGBl. 2023 I Nr. 222 vom 23.08.2023, S. 1-9).
„eForms“ statt der bisherigen EU-Standardforumulare
Öffentliche Auftraggeber dürfen ihre Aufträge in Zukunft nicht mehr durch in sich abgeschlossene Formulare bekanntmachen. Vielmehr müssen diese nunmehr eine vom Einzelfall abhängige Kombination verschiedener Datenfelder in elektronischen Formularen verwenden (sog. „eForms").
§ 10a VgV als Zentralnorm
Normativ halten die „eForms“ insbesondere durch den neuen § 10a VgV Einzug in das nationale Recht. Dieser stellt die entsprechenden Grundregeln auf und gilt über Verweise auch in den übrigen nationalen Vergaberechtsordnungen.