19.01.2015Fachbeitrag

Vergabe 593

Einheitliche Europäische Eigenerklärung kommt

Die EU-Kommission hat den Entwurf der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) veröffentlicht. Der Entwurf sieht ein europaweit einheitliches Formular für die Eigenerklärung vor, um die Eignungsprüfung vorzustrukturieren (Durchführungsverordnung der EU-Kommission zur Einführung des Standardformulars für die EEE v. 23.12.2014).

Zwingende Verwendung der EEE

Ab Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinie müssen öffentliche Auftraggeber die EEE bereitstellen, um dem Bieter den Nachweis der Eignung zu ermöglichen.

Aufgaben des Auftraggebers

Das Verfahren der EEE sieht zwei Phasen vor. In der ersten Phase gibt der Auftraggeber im EEE-Formular an, welche Erklärungen und Nachweise hinsichtlich der Eignung von den Anbietern verlangt werden. In der zweiten Phase gibt das Unternehmen die konkret gewünschten Erklärungen und Nachweise ab.

Ob das 23 Seiten lange Formular den Aufwand einer Eignungsprüfung tatsächlich verringert, wird sich erst in der Praxis herausstellen.

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