07.03.2018Fachbeitrag

Update Turkey Desk März 2018

Erschwerte Kreditaufnahme für türkische Unternehmen in Fremdwährung – Neue Herausforderungen für türkische Kreditnehmer

Erschwerte Kreditaufnahme für türkische Unternehmen in Fremdwährung – Neue Herausforderungen für türkische Kreditnehmer

Anfang 2018 hat der türkische Ministerrat die neusten Änderungsvorschläge des türkischen Schatzamts (Hazine Müsteşarlığı) in dem Beschluss No: 32 zum Schutz des Wertes der türkischen Lira („Beschluss No: 32“) angenommen und im türkischen Gesetzblatt (Resmi Gazete) vom 25. Januar 2018 bekanntgemacht. Die Änderungen treten am 2. Mai 2018 in Kraft.

Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage wird die Kreditaufnahme durch türkische Kreditnehmer (Unternehmen oder in der Türkei wohnhafte natürliche Personen) in Fremdwährung (z.B. in US Dollar oder Euro) strengeren Rahmenbedingungen unterworfen. Praktische Auswirkungen ergeben sich insbesondere für türkische Unternehmen, die ihren Betrieb in einer anderen Währung als die türkische Lira (z.B. US Dollar oder Euro) finanzieren, aber keine oder nicht ausreichende Umsätze in Fremdwährung erzielen. Die Kreditaufnahme durch türkische Unternehmen von, zum Beispiel, deutschen Banken wird daher wesentlich erschwert.

Devisenkredite für Unternehmen: Bedingungen

Türkische Unternehmen dürfen zukünftig einen Kredit in ausländischer Währung (z.B. US Dollar oder Euro) nur noch dann aufnehmen, wenn der türkische Kreditnehmer gleichzeitig Umsätze in Fremdwährungen (z.B. US Dollar oder Euro) erzielt. Erzielen türkische Unternehmen Umsätze in Fremdwährungen und weisen sie zum Zeitpunkt der Nutzung des Kredits einen bestehenden Restdevisenkreditsaldo von weniger als 15 Millionen USD auf, unterliegt die Kreditaufnahme in Fremdwährung der zusätzlichen Voraussetzung, dass die Summe des neu aufzunehmenden Kredits und des vorhandenen Restkreditsaldos des Kreditnehmers in Fremdwährung die Summe der Fremdwährungsumsätze des Kreditnehmers in den letzten drei Geschäftsjahren nicht überschreitet. Wird diese Schwelle überschritten, wird der Mehrbetrag fällig gestellt oder in ein türkisches Lira-Darlehen umgewandelt.

Ausnahmen

Für die neuen Regelungen gelten auch bestimmte Ausnahmen. Insbesondere folgende Personen können Devisenkredite ohne weitere Beschränkungen aufnehmen:

(i)    Körperschaften des öffentlichen Rechts, Banken, Finanzierungsleasing-Gesellschaften, Factoring-Gesellschaften und Finanzierungsgesellschaften
(ii)    Juristische Personen mit einem Restdevisenkreditsaldo von mindestens 15 Millionen USD am Tag der Nutzung des Devisenkredits
(iii)    Unternehmen mit Investitionsförderzertifikaten
(iv)    Devisenkredite für die Finanzierung bestimmter Maschinen und Geräte
(v)    Devisenkredite für Aufträge vom Staatssekretariat für Verteidigungsindustrie (Savunma Sanayii Müsteşarlığı) im Rahmen von bestimmten Ausschreibungen
(vi)    Devisenkredite der Auftragnehmer im Rahmen von PPP-Projekten
(vii)    Devisenkredite von Personen ohne Umsätze in Fremdwährungen in den letzten drei Geschäftsjahren, vorausgesetzt, dass solche Kredite die zukünftig zu erwartenden Fremdwährungsumsätze aus Fremdwährung generierenden Geschäften und Leistungen, Ausfuhr oder Transithandel nicht überschreiten.  

Ab 2. Mai 2018 besteht für türkische Kreditnehmer die Gefahr, ihre bestehenden Devisenkredite nicht refinanzieren zu können, falls sie die neu eingeführten Kreditaufnahmebedingungen nicht erfüllen oder Ausnahmen von der Regelung nicht anwendbar sein sollten. Auch in der fremdfinanzierten Leveraged Buyout-Praxis und Projektfinanzierungen müssen alternative Gestaltungsmöglichkeiten gefunden werden, um die neuen Beschränkungen zu umgehen.

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