Vergabe 1195
EU-Kommission: Deutsches Vergaberecht verstößt gegen EU-Richtlinien
Die EU-Kommission hat am 15.07.2021 gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen einiger Besonderheiten des Vergaberechts eingeleitet:
Unzureichende Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien
In ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme stellt die Kommission fest, dass mehrere Bestimmungen der deutschen Rechtsvorschriften nicht mit den Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und über Konzessionen (RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU, RL 2014/23/EU) vereinbar sind.
Drei Problempunkte
Die Kommission verweist insbesondere auf drei Problempunkte: die Vergütung von Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Befreiung von Rettungsdiensten von den Vergabevorschriften gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und die fehlende Begriffsbestimmung von „Postdiensten“ in § 102 GWB.