Vergabe 684
EU-Kommission veröffentlicht Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Am 06.01.2016 hat die EU-Kommission die Durchführungsverordnung EU 2016/7 veröffentlicht mit, der die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt wird.
Vorläufiger Nachweis der Eignung
Ziel des Standardformulars ist es, den bürokratischen Aufwand für die Angebotsabgabe zu verringern. Die EEE dient als vorläufiger Nachweis der Eignung. Nur noch der Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag erteilen will, muss vor der Zuschlagserteilung die geforderten Unterlagen vorlegen.
Anwendung ab dem 18.04.2016
Öffentliche Auftraggeber müssen das Standardformular ab dem 18.04.2016 bereitstellen, um dem Bieter den Nachweis der Eignung per EEE zu ermöglichen. Bis 2018 soll die Abgabe der EEE nur noch elektronisch möglich sein.
Kostenloser Online-Dienst
Die EU-Kommission kündigt zudem an, einen kostenlosen elektronischen Dienst zur Verfügung zu stellen, der es den Bietern ermöglichen soll, ihre Angaben zu speichern und in späteren Auftragsvergaben wiederzuverwenden, sofern diese nach wie vor aktuell sind.
Umsetzung in der VgV
Für Deutschland sieht der Entwurf des BMWI zur VgV vor, dass öffentliche Auftraggeber zwar nicht verpflichtet sind, die EEE zu fordern, sie müssen sie aber akzeptieren, sofern ein Bieter sie vorlegt.
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