Beihilfe Fördermittel 040
EU-Kommission zu Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen
Die EU-Kommission hat am 21.05.2014 einen Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEul-Unionsrahmen) erlassen. Sie legt Kriterien fest, nach denen sie FuEuI-Beihilfen prüfen wird.
Höhere Schwellenwerte
In Zukunft sind Beihilfen von bis zu 70 % der beihilfefähigen Kosten bei großen Unternehmen bzw. bis zu 90 % bei kleinen Unternehmen zulässig. Voraussetzung ist, dass eine echte Finanzierungslücke besteht.
Der FuEuL-Unionsrahmen gilt bei Beihilfen für experimentelle Entwicklungen ab 15 Mio. Euro pro Vorhaben und Empfänger. Niedrigere Beihilfen sind nach der zeitgleich erlassenen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) nicht genehmigungspflichtig.
Der FuEul-Unionsrahmen tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
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