Beihilfe 83
EuG: Kommissionsbeschluss zur Lufthansa-Rettung nichtig
Das EuG erklärte die Genehmigung für die Lufthansa-Corona-Hilfen und für weitere Hilfen an italienische Airlines für nichtig (EuG, 10.05.2023, T-34/21, T-81/21 und EuG, 24.05.2023, T-268/21).
Hintergrund: Klagen Ryanair und Condor
Die Bundesregierung unterstützte Lufthansa im Frühjahr 2020 mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Die EU-Kommission stufte die Maßnahme als zulässige staatliche Beihilfe ein. Dagegen erhoben Ryanair und Condor Nichtigkeitsklagen.
Würdigung des Gerichts
Das EuG entschied, dass die EU-Kommission die Hilfen an Lufthansa nicht hätte genehmigen dürfen. Sie habe fälschlicherweise angenommen, dass Lufthansa ihren Finanzbedarf nicht am freien Markt decken könne. Zudem habe sie keinen Anreiz verlangt, die mit den Hilfen verbundene Kapitalbeteiligung schnell zurückzukaufen. Ferner habe sie fehlerhaft eine beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verneint und Verpflichtungen akzeptiert, die keinen wirksamen Wettbewerb gewährleisten.
Rechtsmittel zum EuGH
Gegen beide Urteile sind Rechtsmittel zum EuGH möglich. Nach Rechtskraft muss die EU-Kommission einen neuen Beschluss erlassen oder eine förmliche Prüfphase einleiten.
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