Vertrag 1501
EuGH: Bauauftrag durch Verkaufsoption und Finanzierung
EuGH, 17.10.2024, C-28/23
Ein Vertrag über eine Finanzhilfevereinbarung und einen Kaufvorvertrag stellt einen „öffentlichen Bauauftrag“ dar.
„Öffentlicher Bauauftrag“
In einem Vorabentscheidungsverfahren musste sich der EuGH mit der Frage beschäftigen, welche Verträge unter den Begriff des „öffentlichen Bauauftrags“ gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. b) RL 2004/18/EG fallen.
Finanzierungsvereinbarung und Kaufvorvertrag
Konkret ging es um den Bau eines Stadions nach den vom Mitgliedstaat genannten Vorgaben und eine einseitige Verpflichtung des Mitgliedstaates, das Stadion auf Wunsch des Unternehmens zu kaufen. Das Unternehmen erhielt eine staatliche Beihilfe, die die Kommission als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt hatte.
Vorgaben des Mitgliedstaates
Der EuGH legt Art. 1 Abs. 2 lit. b) RL 2004/EG dahingehend aus, dass ein solches Vertragswerk einen „öffentlichen Bauauftrag“ darstellt. Der Begriff „Verträge“ umfasse auch Willenserklärungen aus mehreren Dokumenten. Zudem sei es gleichgültig, mit welchen Mitteln der Auftragnehmer ein Bauwerk errichte, solange dies nach den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers geschehe. Im konkreten Fall gab der Mitgliedstaat die architektonische Struktur des Bauwerks vor.