Vergabe 766
EuGH: Europaweite Ausschreibung unterhalb der Schwellenwerte
Aufträge unterhalb der Schwellenwerte müssen europaweit ausgeschrieben werden, wenn Bieter aus anderen Mitgliedstaaten daran interessiert sein können (EuGH, 06.10.2016, C-318/15).
Objektive Kriterien maßgeblich
Der EuGH entschied: Bei der Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte müssen Auftraggeber gleichwohl die allgemeinen europarechtlichen Grundsätze beachten, wenn Bieter aus anderen Mitgliedstaaten ein Interesse an der Ausschreibung haben könnten. Dieses Interesse müsse anhand objektiver Kriterien im Einzelfall feststehen. Hierzu zählen beispielsweise der Auftragswert in Verbindung mit dem Leistungsort, technischen Merkmalen oder Besonderheiten der betreffenden Ware.
Einzelfallprüfung erforderlich
Nicht ausreichend sei hingegen, dass Auftraggeber ein grenzüberschreitendes Interesse nicht ausschließen können. Trotz der Nähe zu einem anderen Mitgliedstaat könne es an dem Interesse von Bietern aus anderen Mitgliedstaaten insbesondere dann fehlen, wenn der Wert des Auftrages deutlich unter den EU-Schwellenwerten liegt.