Vergabe 705
EuGH: Subunternehmerquote
Der EuGH hat die Frage zu entscheiden, ob ein Auftraggeber verlangen darf, dass ein Auftragnehmer mindestens 25 % der von dem Auftrag erfassten Arbeiten mit eignen Mitteln erbringt. Der Generalanwalt beim EuGH hält dies für unzulässig (Generalanwalt beim EuGH, Schlussantrag vom 17.11.2015, C-406/14).
Eignungsleihe zulässig
Die Vergabekoordinierungsrichtlinie enthält keinerlei Beschränkungen in Bezug auf den Einsatz von Subunternehmern. Sie gestattet Bietern sogar, auch dann an einem Vergabeverfahren teilzunehmen, wenn der Bieter selbst nicht über die geforderte Eignung verfügt (Eignungsleihe).
Legitimes Interesse
Zwar hat ein Auftraggeber ein legitimes Interesse daran, dass der Auftragnehmer den Auftrag effektiv und ordnungsgemäß durchführt. Er ist deswegen nicht verpflichtet zu akzeptieren, dass Subunternehmer, deren Kapazität und Qualität der Auftraggeber nicht prüfen konnte, wesentliche Teile des öffentlichen Auftrags verrichten.
Ziele des EU-Rechts
Da jedoch gerade der Unterauftragsvergabe eine wesentliche Rolle zukomme, um die Ziele der Vergabekoordinierungsrichtlinie zu erreichen, sind Beschränkungen nach Ansicht des Generalanwalts beim EuGH nicht mit EU-Recht vereinbar.
Die Eignungsleihe ist im neuen Vergaberecht in § 47 VGV, die Unterauftragsvergabe ist in § 36 VGV geregelt.