Vergabe 637
Fehlende Unterschrift auf dem Angebotsformular
Trotz fehlender Unterschrift auf dem Angebotsformular darf ein Angebot nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden (OLG Düsseldorf, 01.10.2014, VII-Verg 14/14).
Angebotsformular nicht allein Maßgeblich
Regelmäßig enthalten Angebotsformulare den Hinweis: „Unterschreiben Sie das Angebot an dieser Stelle, sonst gilt das Angebot als nicht abgegeben!“ oder ähnliche Formulierungen. Unterschreibt ein Bieter das Angebotsformular an der dafür vorgesehenen Stelle nicht oder reicht das Angebot ohne das Angebotsformular ein, darf der Auftraggeber das Angebot nicht ausschließen.
Anschreiben prüfen
Er muss prüfen, ob sich die Verbindlichkeit des Angebots aus den übrigen Angebotsunterlagen ergibt. Liegt dem Angebot z.B. ein unterschriebenes Anschreiben bei, aus dem deutlich der Angebotsinhalt hervorgeht, muss er das Angebot werten.