02.06.2014Fachbeitrag

Vergabe 522

Fehler in Vergabeunterlagen: Auftraggeber muss alle Bieter Informieren

Der Auftraggeber muss alle Bieter informieren, wenn er Fehler in den Vergabeunterlagen bemerkt (OLG Koblenz vom 30.04.2014 – 1 Verg 2/14).

Informationspflicht gegenüber allen Bietern!


Wird der Auftraggeber durch eine Bieterfrage auf Fehler in den Vergabeunterlagen aufmerksam gemacht, ist er verpflichtet alle Unternehmen, die die Vergabeunterlagen angefordert hatten, unverzüglich – auch telefonisch – über seinen Fehler zu informieren.

Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Dies gebietet die Gleichbehandlung aller Bieter gemäß § 97 Abs. 2 GWB.

Praxishinweis

Auftraggeber sollten ihre Antworten auf Bieterfragen aus Transparenz- und Gleichbehandlungsgesichtspunkten immer allen Bietern mitteilen.

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