Vergabe 522
Fehler in Vergabeunterlagen: Auftraggeber muss alle Bieter Informieren
Der Auftraggeber muss alle Bieter informieren, wenn er Fehler in den Vergabeunterlagen bemerkt (OLG Koblenz vom 30.04.2014 – 1 Verg 2/14).
Informationspflicht gegenüber allen Bietern!
Wird der Auftraggeber durch eine Bieterfrage auf Fehler in den Vergabeunterlagen aufmerksam gemacht, ist er verpflichtet alle Unternehmen, die die Vergabeunterlagen angefordert hatten, unverzüglich – auch telefonisch – über seinen Fehler zu informieren.
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Dies gebietet die Gleichbehandlung aller Bieter gemäß § 97 Abs. 2 GWB.
Praxishinweis
Auftraggeber sollten ihre Antworten auf Bieterfragen aus Transparenz- und Gleichbehandlungsgesichtspunkten immer allen Bietern mitteilen.
Download