Vergabe 491
Funktionale Ausschreibung verbietet Preiswertung
Der „niedrigste Preis“ darf bei einer funktionalen oder teil-funktionalen Ausschreibung nicht einziges Zuschlagskriterium sein (OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - Verg 22/13).
Qualitätswertung erforderlich
Öffentliche Auftraggeber dürfen den Preis als einziges Zuschlagskriterium nur dann festlegen, wenn andere Kriterien nicht geeignet sind oder nicht erforderlich erscheinen. Bei einer funktionalen oder teil-funktionalen Ausschreibung (z.B. von Planungsleistungen, wie im Fall des OLG Düsseldorf) sind auch die qualitativen Elemente zu prüfen, da die Angebote sich gerade hier unterschieden.
Neben dem Preis ist bei Qualitätsunterschieden immer mindestens ein qualitatives Zuschlagskriterium vorzugeben. Denn sonst kann der öffentliche Auftraggeber die Angebote nicht sachgerecht prüfen.
Download Volltext