Vergabe 1498
Gemeinnützige GmbH ist keine öffentliche Auftraggeberin
OLG Celle, 27.08.2024, 13 Verg 3/24
Ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie in Form einer gemeinnützigen GmbH ist in der Regel keine öffentliche Auftraggeberin.
Kriterium
Die privat beherrschte, gemeinnützige GmbH als Betreiberin des Krankenhauses ist nur dann eine öffentliche Auftraggeberin, wenn sie staatliche Zuschüsse erhält oder wenn die zu beschaffende Dienstleistung in Zusammenhang mit einem Bauauftrag für die Errichtung eines Krankenhauses steht und subventioniert ist.
Entgelte sind keine öffentliche Finanzierung
Das Krankenhaus erzielte zwar Einnahmen für erbrachte Leistungen in Form von pauschalisierten Entgelten. Diese seien aber keine Finanzierungshilfen, welche die allgemeine Tätigkeit der Einrichtung unterstützten, sondern Entgelte für spezifische Gegenleistungen.