03.09.2020Fachbeitrag

Vergabe 1115

Gesetz zur Investitionsbeschleunigung: schnellere Bauplanung

Die Bundesregierung hat am 12. August 2020 den Entwurf des Investionsbeschleunigungsgesetzes beschlossen, welches sich mittelbar auch auf große Bauvergabe- verfahren auswirken wird. Maßnahmen zur Beschleu- nigung von Raumordnungs-, Genehmigungs-, und Verwaltungsgerichtsverfahren werden umgesetzt. 

Hintergrund 

Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz sollen große Verkehrsprojekte schneller realisiert werden. Um die Mittel für Investitionen besser einsetzen zu können, sind besch- leunigende Maßnahmen für Raumordnungsverfahren, Elektrifizierung der Schienen und Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgesehen.  

Beschleunigungsmaßnahmen

Ein Raumordnungsverfahren wird in Zukunft nur noch durchgeführt, wenn raumbedeutsame Konflikte erwartet werden oder es als zielführend angesehen wird. Soweit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, erfolgt eine Freistelllung von einem Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren. Die Pflicht zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen wird gelockert und der verwaltungsgerichtliche Instanzenzug verkürzt. 

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