17.11.2023Fachbeitrag

Vergabe 1422

Intransparente Eignungskriterien – Ausschreibung wiederholen

Bei intransparenten Eignungskriterien ist das Vergabeverfahren in den Stand vor der Ausschreibung zurückzuversetzen (OLG Frankfurt, 28.09.2023, 11 Verg 2/23).

Sicht eines objektiven Bieters entscheidend

Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen an Referenzprojekte sind intransparent, wenn die Auslegung der Vergabestelle von der Sicht eines verständigen, durchschnittlich erfahrenen Bieters abweicht.

Wiederholung des Verfahrens

Da das Gericht selbst keine Eignungskriterien aufstellen kann, muss das Verfahren wiederholt werden.

Praxistipp

Aufgrund dieser weitreichenden Rechtsfolge ist Auftraggebern zu empfehlen, bei der Festlegung von Mindestanforderungen an Referenzen besonders sorgfältig auf eine objektiv eindeutige und verständliche Formulierung zu achten. Noch besser ist es, wenige zwingende Anforderungen aufzustellen und die Eignung relativ festzustellen.

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