Vergabe 1422
Intransparente Eignungskriterien – Ausschreibung wiederholen
Bei intransparenten Eignungskriterien ist das Vergabeverfahren in den Stand vor der Ausschreibung zurückzuversetzen (OLG Frankfurt, 28.09.2023, 11 Verg 2/23).
Sicht eines objektiven Bieters entscheidend
Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen an Referenzprojekte sind intransparent, wenn die Auslegung der Vergabestelle von der Sicht eines verständigen, durchschnittlich erfahrenen Bieters abweicht.
Wiederholung des Verfahrens
Da das Gericht selbst keine Eignungskriterien aufstellen kann, muss das Verfahren wiederholt werden.
Praxistipp
Aufgrund dieser weitreichenden Rechtsfolge ist Auftraggebern zu empfehlen, bei der Festlegung von Mindestanforderungen an Referenzen besonders sorgfältig auf eine objektiv eindeutige und verständliche Formulierung zu achten. Noch besser ist es, wenige zwingende Anforderungen aufzustellen und die Eignung relativ festzustellen.