07.09.2015Fachbeitrag

Vergabe 651

Kartellamt: Informationsbroschüre zu Submissionsabsprachen

Das Bundeskartellamt unterstützt Vergabestellen dabei, Submissionabsprachen zu erkennen.

Mehrere Milliarden Euro Schaden pro Jahr

Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass der öffentlichen Hand allein bei der Vergabe von Bauprojekten jährlich ein Schaden von mehreren Milliarden Euro durch Submissionsabsprachen entsteht. Angesichts der hohen Schäden ruft die Behörde die Vergabestellen auf, Submissionsbetrug zu verfolgen.

Empfindliche Strafen

Submissionsabsprachen stellen nach § 298 StGB eine Straftat dar, die mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird. Gegen die verantwortlichen Unternehmen können hohe Kartellgeldbußen verhängt werden. Auftraggeber haben zudem die Möglichkeit, Schadenersatz geltend zu machen.
 
Typische Indikatoren für Submissionsabsprachen

Basierend auf den Erfahrungen aus dem Feuerwehrfahrzeugkartell- und dem Schienenkartellverfahren, will die Informationsbroschüre Vergabestellen helfen, Absprachen im Vergabeverfahren besser zu erkennen. Als Checkliste stellt die Broschüre die typischen Indikatoren für Submissionsabsprachen dar. Dazu gehören u.a. die äußerliche Ähnlichkeit der Angebote, auffällige Preisgestaltung und wiederkehrende Muster in den Angeboten.

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