Vergabe 1453
Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag ohne Nachprüfungsverfahren
Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist unzulässig, wenn der Auftraggeber den Zuschlag vor dem Nachprüfungsantrag des Bieters wirksam erteilt hat (OLG Düsseldorf, 05.04.2023, Verg 27/22).
Zuschlag erledigt Nachprüfungsverfahren
Zulässig ist ein Fortsetzungsfestellungsantrag, wenn sich das Nachprüfungsverfahren erledigt hat. Ist ein Vergabeverfahren durch einen wirksamen Zuschlag abgeschlossen, hat sich das Nachprüfungsverfahren zwar erledigt.
Nur was existiert, kann sich erledigen
Die Voraussetzung dafür, dass sich ein Nachprüfungsverfahren erledigen kann, ist aber, dass es überhaupt vorhanden ist. Dafür muss der Nachprüfungsantrag in dem Zeitpunkt, in dem sich das Verfahren erledigt, bei der Vergabekammer eingegangen sein.