19.03.2024Fachbeitrag

Vergabe 1452, Beihilfe 092

Kleiner Vergabefehler Fördermittel 25 % gekürzt

Ein Fördermittelgeber muss einen Zuwendungsbescheid in der Regel widerrufen, wenn der Empfänger gegen Vergaberecht und damit gegen eine Auflage des Zuwendungsbescheids verstößt (VG Halle, 13.10.2023, 3 A 256/21).

Unvollständige Nachunternehmererklärung

Ist mit dem Bescheid die Auflage verbunden, vergaberechtliche Bestimmungen einzuhalten und verstößt der Fördermittelempfänger dagegen, liegt ein Widerrufsgrund vor. Der Fördermittelempfänger verstößt gegen Vergaberecht, wenn er ein Angebot mit unvollständigen Erklärungen für Nachunternehmer bezuschlagt.

Kürzung um 25 %

Für den Umfang des Widerrufs darf sich der Fördermittelgeber an den EU-Leitlinien für die Festsetzung von Finanzkorrekturen orientieren. Er darf die Fördersumme um 25% kürzen, wenn die Erklärung für Nachunternehmer unvollständig ist. Dass die von dem Verstoß betroffenen Teilleistungen im Verhältnis zum Gesamtauftrag nicht erheblich ins Gewicht fallen, spielt laut VG Halle keine Rolle.

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