Loan originating AIFs – Darlehensvergabe durch Investmentvermögen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Schreiben vom 12. Mai 2015 ihre Verwaltungspraxis zur Vergabe von Darlehen sowie zur Restrukturierung und Prolongation von Darlehen für Rechnung von Investmentvermögen geändert. Die BaFin folgt damit dem Beispiel anderer EU-Staaten, in denen die Darlehensvergabe durch Investmentvermögen im Rahmen der nationalen Verwaltungspraxis oder aufgrund expliziter nationaler Regelungen bereits für zulässig erklärt wurde.
Bislang durften inländische Investmentvermögen zwar unverbriefte Darlehensforderungen erwerben, die originäre Vergabe von Darlehen war ihnen jedoch untersagt. Auch der Restrukturierung und Prolongation von erworbenen Darlehensforderungen waren enge Grenzen gesetzt, da nach der Verwaltungspraxis der BaFin beides gegebenenfalls als Darlehensgewährung und damit als Kreditgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) anzusehen ist. Aus dieser Beschränkung ergab sich ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Investmentvermögen, denen die Restrukturierung und Prolongation von Darlehensforderungen mit deutschen Darlehensnehmern zumindest im Rahmen der passiven Dienstleistungsfreiheit erlaubt war.
Nach der geänderten Verwaltungspraxis der BaFin ist die originäre Vergabe von Darlehen durch inländische Investmentvermögen ebenso wie die Darlehensrestrukturierung und -prolongation nunmehr als Bestandteil der kollektiven Vermögensverwaltung anzusehen. Sofern eine Investition in Darlehen nach den für das betreffende Investmentvermögen geltenden Produktregelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) zulässig ist, dürfen inländische Investmentvermögen folglich Darlehen vergeben, restrukturieren und verlängern, ohne dass es hierfür einer gesonderten Erlaubnis nach dem KWG bedarf.
Weiterführende Informationen gibt es im Update Investmentfonds.