Energie 063
Mehr Netzdaten für Energiekonzessionsvergaben Erforderlich
Der Auskunftsanspruch der Gemeinde gegen den Altkonzessionär umfasst auch die Angaben zu den kalkulatorischen Restwerten und den kalkulatorischen Nutzungsdauern für sämtliche Anlagen des zu überlassenden Versorgungsnetzes (BGH, 14.04.2015, EnZR 11/14).
Netzdaten für Wettbewerbsverfahren
Bereits für die Neuvergabe der Strom- und Gaskonzessionen müssen die Gemeinden den Bewerbern diese umfassenden Netzdaten zur Verfügung stellen. Die Bewerber müssen in die Lage versetzt werden, den wirtschaftlichen Wert des Energienetzes bestimmen zu können.
Neuer Leitfaden berücksichtigt dies
Der neue Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur berücksichtigt diesen erweiterten Datenumfang bereits. Für die Gestaltung von Konzessionsverträgen ist dies ebenfalls zu beachten.
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