Vergabe 1393
Nachprüfung: Interesse am Auftrag ist zu plausibilisieren
Die Antragstellerin hat im Nachprüfungsverfahren ihr wirtschaftliches Interesse zu plausibilsieren, wenn zweifelhaft ist, ob sie tatsächlich in der Lage ist, die konkrete Leistung zu erbringen (OLG Düsseldorf, 17.08.2022, Verg 53/21).
Nachprüfungsverfahren gegen Direktvergabe
Die Antragstellerin hielt einen per Direktvergabe geschlossenen Rahmenvertrag für unwirksam. Das OLG Düsseldorf wies den Antrag jedoch mit der Begründung zurück, die Antragstellerin habe ihr Interesse an dem Auftrag nicht hinreichend dargelegt.
Grundsätzlich geringe Anforderungen an das wirtschaftliche Interesse
Im Fall einer Direktvergabe hat zwar grundsätzlich jedes Unternehmen, das sich an dem Vergabeverfahren hätte beteiligen können, ein für einen Nachprüfungsantrag notwendiges eigenes Interesse an dem konkreten Auftrag. Dazu genügt es regelmäßig, wenn das Unternehmen zu der in Betracht kommenden Branche gehört und damit generell dafür eingerichtet ist, Aufträge dieser Art auszuführen.
Ausnahmsweise Plausibilisierung von Interesse notwendig
Ist aber – wie vorliegend – der Auftragsgegenstand besonders komplex und ist deshalb zweifelhaft, ob die Antragstellerin tatsächlich in der Lage ist, den Auftrag zu erfüllen, muss sie ihr wirtschaftliches Interesse ausreichend darlegen und plausibilsieren. Für eine Vergabe eines Softwarewartungsvertrags muss die Antragstellerin ihre für die Wartungsarbeiten notwendigen personellen und fachlichen Kompetenzen nachweisen.