Vergabe 467
Neue EU-Vergaberichtlinien
Das Europäische Parlament hat am 15.01.2014 die neuen Vergaberichtlinien beschlossen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinien innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
Alles neu – in zwei Jahren auch in Deutschland
Das bedeutet, es gibt komplett neue Vergaberegeln, denn die Richtlinien ändern nicht, sondern formulieren das ganze Vergaberecht neu. Die Richtlinien umfassen Regelungen zur „klassischen“ Auftragsvergabe, zu Sektorenaufträgen und (neu) zu Konzessionsvergaben. Die wesentlichsten Änderungen sind:
Wesentliche Änderungen
kürzere Fristen: z. B. im offenen Verfahren (35 Tage Mindestangebotsfrist statt derzeit 52);
Mischen von Eignungs- und Zuschlagskriterien, d.h. Qualifikationen, Erfahrungen und die Organisation des eingesetzten Personals dürfen als Zuschlagskriterien bewertet werden;
Regeln für Inhouse-Vergabe und nachträgliche Änderung von Verträgen;
Obligatorische Regeln für elektronische Vergabe;
Obligatorische Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Aspekte;
neue Verfahrensart „Innovationspartnerschaft“ für Forschungs- und Entwicklungsaufträge.
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