Beihilfe Fördermittel 039
Neue EU-Verordnung: Mehr Beihilfen genehmigungsfrei
In Zukunft müssen weniger Beihilfen bei der EUKommission angemeldet werden. Am 1. Juli 2014 tritt die überarbeitete Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) in Kraft. Damit sind weitere Beihilfegruppen von der Notifizierungspflicht ausgenommen.
Höhere Schwellenwerte
Die EU-Kommission will, dass zukünftig ca. 75 % aller Beihilfen anmeldefrei sind. Bisher war für ca. 60 % der Beihilfen keine Notifizierung erforderlich. Die neue AGVO enthält zwei Neuerungen:
1. Beihilfen, die bereits unter die bestehende AGVO fallen, dürfen nun bis zu einem Betrag von 150 Mio. € (statt bisher 100 Mio. €) anmeldefrei vergeben werden.
Weitere Gruppen genehmigungsfrei
2. Die neue AGVO nimmt weitere Beihilfegruppen von der Anmeledipfilcht aus. Dazu zählen Behilfen für
- lokale Infrastruktur,
- Innovationscluster,
- regionale Stadtentwicklungsfonds,
- Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes,
- Sport- und Freizeitinfrastrukturen sowie
- Beihilfen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen.
Investitionen für Energieinfrastruktur unter 50 Mio. Euro pro Unternehmen und Vorhaben sind genehmigungsfrei.
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