Vergabe 888
Neues Tariftreuegesetz NRW tritt in Kürze in Kraft
Am 21.03.2018 verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag das „Gesetz zum Abbau unnötiger Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen – Entfesselungspaket I“. Artikel 2 des Gesetzes bringt eine deutliche verschlankte Fassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW).
Bürokratieabbau durch Verschlankung
Mit dem Entfesselungspaket I will die Landesregierung Bürokratie abbauen und u.a. das nordrhein-westfälische Vergaberecht vereinfachen. Dazu konzentriert sich das TVgG NRW nun ausschließlich auf die Mindestlohn-Thematik. Die Vorgaben zu Umweltschutz, Arbeitsbedingungen und Frauenförderung entfallen. Weitere wesentlichen Änderungen sind u.a.
Wesentliche Eckpunkte des neuen TVgG NRW
- Anzuwenden ab einem Auftragswert von € 25.000/netto (vorher € 20.000)
- Komplette Bindung an den Mindestlohn des Bundes
- Verpflichtungserklärungen entfallen
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Das novellierte TVgG NRW soll Anfang April 2018 in Kraft treten.