22.03.2018Fachbeitrag

Vergabe 888

Neues Tariftreuegesetz NRW tritt in Kürze in Kraft

Am 21.03.2018 verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag das „Gesetz zum Abbau unnötiger Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen – Entfesselungspaket I“. Artikel 2 des Gesetzes bringt eine deutliche verschlankte Fassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW).

Bürokratieabbau durch Verschlankung

Mit dem Entfesselungspaket I will die Landesregierung Bürokratie abbauen und u.a. das nordrhein-westfälische Vergaberecht vereinfachen. Dazu konzentriert sich das TVgG NRW nun ausschließlich auf die Mindestlohn-Thematik. Die Vorgaben zu Umweltschutz, Arbeitsbedingungen und Frauenförderung entfallen. Weitere wesentlichen Änderungen sind u.a.

Wesentliche Eckpunkte des neuen TVgG NRW

  • Anzuwenden ab einem Auftragswert von € 25.000/netto (vorher € 20.000)
  • Komplette Bindung an den Mindestlohn des Bundes
  • Verpflichtungserklärungen entfallen

Informieren Sie sich rechtzeitig - besuchen Sie unser Seminar zu TVgG NRW und UVgO am 13.04.2018 in Düsseldorf!

Das novellierte TVgG NRW soll Anfang April 2018 in Kraft treten.

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