17.12.2024Fachbeitrag

Vergabe 1497

Neues zu Bieterfragen, Auktionen und Kalkulations-Risiken

BayObLG, 01.08.2024, Verg 19/23

Der Auftraggeber muss Bieterfragen zu potentiell kalkulationsrelevanten Informationen zutreffend beantworten. Bieter haben keinen Anspruch, Angebotspreise möglichst risikolos kalkulieren zu können.

Auftragsbezogene Bieterfragen

Der Auftraggeber hatte trotz Bieterfrage die Nichtexistenz einer abfallrechtlichen Vereinbarung intransparent kommuniziert. Die erteilten Antworten waren geeignet, Fehlvorstellungen hervorzurufen. Eine nachteilige Auswirkung auf die Zuschlagschancen der Antragstellerin konnte nicht ausgeschlossen werden, da die begehrten Angaben kalkulationsrelevant waren.

Kalkulationsrisiken zumutbar

Ob Kalkulationsrisiken für die Bieter unzumutbar sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Unzumutbarkeit unter Berücksichtigung der nur einjährigen Laufzeit des Auftrags und  des vorhandenen Mechanismus der Preisanpassung im Vertrag verneint.

Auskömmlichkeitsprüfung nach einer Auktion

Der Auftraggeber muss den an einer Auktion teilnehmenden Bietern nur ihren Rang, nicht aber die Gesamtzahl der an der Auktion beteiligten Bewerber mitteilen. Nach Durchführung der Auktion ist es rechtlich zulässig und geboten, die finalen Gebote einer Auskömmlichkeitsprüfung zu unterziehen.

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