Vergabe 503
OLG Düsseldorf: Kein Zwang zur Ausschreibung
Eine Vergabekammer darf dem Auftraggeber nicht aufgeben, ein neues Vergabeverfahren zu starten (OLG Düsseldorf, 10.03.2014, VII-Verg 11/14).
Zwangsgeld unzulässig
Vergabekammern dürfen öffentlichen Auftraggebern weder vorschreiben, eine Leistung zu beschaffen, noch Zwangsgelder androhen, wenn der Auftraggeber nach einem fehlerhaften Verfahren kein neues Vergabeverfahren starten will.
Nur Vorgaben innerhalb eines Verfahrens
Vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren dienen dazu, Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber geltend zu machen, die auf Vornahme oder Unterlassung einer Handlung innerhalb eines Vergabeverfahrens gerichtet sind.
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