Vergabe 1491, Energie 123
Prüfpflicht, Rügen und Wertung bei Konzessionen
OLG Naumburg, 6 U 5/23, 15.12.2023
Das OLG Naumburg präzisiert Rügefristen und Wertungsspielräume.
Rügefrist
Der Auftraggeber muss nur prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine mangelnde Umsetzbarkeit gibt. Grundsätzlich darf sich die Gemeinde darauf verlassen, dass der Bieter verbindliche Leistungsversprechen einhält, zumal, wenn sie einklagbar und/oder sanktionsbewehrt sind.
Wertung bei kleinen Unterschieden
Bestehen nur kleine Spielräume für wertungsrelevante Umstände, ist der gebotenen Differenzierung zwischen den Angeboten dadurch Rechnung zu tragen, dass bereits ein geringer Mehrwert zu einer graduell besseren Bewe-tung führt.
Akteneinsicht
In der Regel reicht es für Akteneinsicht nach § 46 EnWG aus, über das Ausschreibungsergebnis durch Überlassung einer ungekürzten und vollständigen Kopie des Wertungsvermerks erforderlich, aber auch ausreichend.