Vergabe 1469
Rechtsverletzung durch Dokumentationsfehler?
Bieter können eine Rechtsverletzung nur dann auf einen Dokumentationsmangel stützen, wenn ihnen dadurch im Vergabeverfahren ein Nachteil entstanden ist (OLG Kob-lenz, 08.11.2021, Verg 5/21).
Anforderung an eine Rechtsverletzung
Ein Bieter ist bereits dann durch einen Dokumentationsmangel in seinen Rechten verletzt, wenn aufgrund der mangelnden Dokumentation nicht nachprüfbar ist, ob der Auftraggeber den Bieter benachteiligt hat. Dafür trägt der Bieter die Darlegungs- und Beweislast.
Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes
Vergaberechtsverstöße sind für Bieter bereits dann zu erkennen, wenn ein sorgfältig agierender Bieter den Sachverhalt als rechtlich bedenklich beurteilt. Dabei ist auf den durchschnittlichen Bieter aus dem einschlägigen Bieterkreis, der die Grundlagen des Vergaberechts beherrscht, abzustellen.