Vergabe 1410
Rüge zur Kalkulation des Konkurrenten
Eine Vergaberechtsverletzung ist mit Tatsachen oder Indizien substantiiert darzulegen. Die eigene Preiskalkulation genügt nicht ohne Weiteres als Beleg für die unzureichende Kalkulation eines Mitbewerbers (OLG Frankfurt, 20.07.2023, 11 Verg 3/23).
Preiskalkulation pauschal angegriffen
Die Beschwerdeführerin machte geltend, das Angebot ihrer Mitbewerberin für Gebäudereinigungen sei unzulässig. Die Konkurrentin habe einen Kalkulationspunkt zur Vergütung unzulässigerweise entweder gar nicht oder mit 0 % veranschlagt.
Nur so sei ihr preisgünstigeres Angebot angesichts sozialversicherungsrechtlicher und tarifvertraglicher Vorgaben zu erklären.
Weitere Kostenpunkte – Preisdifferenz erklärbar
Diese Rechnung geht laut OLG Frankfurt nicht ohne Weiteres auf. Denn das Angebot bestand aus weiteren Kostenpunkten, insbesondere Materialkosten. Bereits hieraus könnte sich die Preisdifferenz ergeben.
Pauschale Rüge „billiger geht's nicht“ unzureichend
Einer derart begründeten Rüge fehlt daher die erforderliche Sachbegründung; sie fußt auf bloßen Vermutungen („Rüge ins Blaue hinein“) und reicht nicht aus.