16.01.2014Fachbeitrag

Vergabe 465

Sorgfältige Prüfung der Auftraggebereigenschaft unentbehrlich

Der vergaberechtliche Rechtsschutz entfällt, wenn kein Auftraggeber i. S. d. GWB vorliegt (OLG Celle, 08.08.2013, 13 Verg 7/13).

Gasnetzbetreiber vergaben Bauauftrag

Zwei Gasnetzbetreiber (beide in der Rechtsform der GmbH) vergaben den Neubau einer Gasdurchleitung. Gegen den Zuschlag zog eine Bieterin vor die Vergabekammer. Das OLG Celle hob deren Entscheidung aber auf: Der Antrag der Bieterin war schon unzulässig!

GWB-Auftraggebereigenschaft Voraussetzung für Nachprüfung

Bietern steht der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht per se offen. Zentrale Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber auch Auftraggeber i. S. d. GWB ist. Dies ist anhand des Gesetzes genau zu prüfen.

Sorgfältige Prüfung für jeden Einzelfall!

Der Verweis auf den Vergaberechtsweg in den Ausschreibungsunterlagen, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahren, die Beteiligung öffentlicher Auftraggeber an den Gasnetzbetreibern oder Enteignungs-, Gebrauchs- und Wegenutzungsrechte reichen allein nicht aus, die Auftraggebereigenschaft zu begründen.

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