Vergabe 1459, ÖPNV 134
Stuttgart 21: Bahn trägt Mehrkosten
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Deutsche Bahn die Mehrkosten für Stuttgart 21 allein tragen muss, ohne Anspruch auf Kostenbeteiligung der Projektpartner (VG Stuttgart, 07.05.2024 - 13 K 9542/16).
Bloße „Sprechklausel“
Der Finanzierungsvertrag sah zwar Gespräche mit dem Land Baden-Württemberg über mögliche Mehrkosten vor, jedoch keine verbindliche Regelung zur Kostenaufteilung.
Keine Vertragslücke
Ein Anspruch auf Kostenbeteiligung lässt sich – so das Gericht – auch nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung herleiten. Eine planwidrige Regelungslücke bestehe nicht. Denn die Parteien hätten nicht die Absicht gehabt die Kostenaufteilung abschließend zu regeln.
Keine Vertragsanpassung
Eine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage lehnte das Gericht ab. Es fehle an dem nachträglichen Wegfall von tatsächlichen oder rechtlichen Bedingungen. Die Parteien hätten weitere Kosten bereits bei Vertragsschluss für möglich gehalten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Bahn AG will Rechtsmittel prüfen.
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