Vergabe 1377 und Energie 113
Transparenzgrundsatz bei EnWG-Verfahren gestärkt
Geschwärzte Akten können die Rechte der unterlegenen Bieter auch in EnWG-Verfahren verletzen, wenn deswegen das von der Gemeinde Entschiedene nicht nachprüfbar ist (OLG Celle, 05.08.2022, 13 U 81/21).
Das Gericht entschied darüber, wann die Rechte der unterlegenen Bieter verletzt sind, wenn der Auftraggeber den Transparenzgrundsatz bei EnWG-Verfahren missachtet.
Intransparent, wenn Entscheidung nicht nachvollziehbar
Eine ungerechtfertigt geschwärzte Akte reicht hierfür nicht aus. Wenn aber die geschwärzte Akte die Wertungen der Gemeinde intransparent machen, verletzt das den Transparenzgrundsatz. In diesem Fall ist es unmöglich zu prüfen, ob das Entschiedene die Rechte des unterlegenen Bieters verletzt.