13.02.2014Fachbeitrag

Vergabe 475

Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien

Interessenverbände und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) diskutieren, wie die neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umzusetzen und das Vergaberecht insgesamt zu vereinfachen sind. Der Koalitionsvertrag gibt dazu wenig Aufschluss.

Ende der Kaskadenstruktur aus GWB – VgV – Verordnungen?

Auf Arbeitsebene erwägt das BMWi, die bisherige Kaskadenstruktur des Vergaberechts aufzubrechen. Stattdessen könnten die vier EU-Richtlinien in vier Verordnungen umgesetzt werden (öffentliche Aufträge, Sektoren, Konzessionen und Verteidigung). Die neuen Rechtsverordnungen stünden unter dem GWB, das Grundsätzliches regelt. Zahlreiche Normanwender, beispielsweise die Bauwirtschaft, plädieren dafür, an dem bewährten Kaskadensystem festzuhalten.

Spielräume nutzen

Einig sind sich sämtliche Beteiligten, das Vergaberecht zu vereinfachen, insbesondere bei den Rahmenvereinbarungen: Diese sollen auch für Bauaufträge zulässig sein, offenes und nichtoffenes Verfahren sollen gleich behandelt, das Verhandlungsverfahren erweitert werden.

Download Volltext
www.heuking.de/aktuelles/EU_RL_Konzessionen_475_1.pdf
www.heuking.de/aktuelles/EU_ RL_Sektoren_475_2.pdf
www.heuking.de/aktuelles/EU_ RL_ Vergabe öffentlicheAufträge_475_3.pdf
 

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