17.03.2014Fachbeitrag

Vergabe 486

Vergaberecht bei Genehmigung nach PBefG

Auch bei einem Genehmigungswettbewerb nach PBefG ist ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren eröffnet, wenn auch nur eingeschränkt (OLG Naumburg, 17.01.2014 - 2 Verg 6/13).

Eingeschränkter Prüfungsumfang der Vergabekammer

Wenn eine Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre (§ 8 Abs. 4 PBefG) nach dem sogenannten „Wittenberger Modell“ in einem wettbewerblich gestalteten Verfahren erteilt werden soll, kann die Vergabekammer bzw. der Vergabesenat dies - wenn auch eingeschränkt - überprüfen. Geprüft werden kann, ob ein nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB gestaltetes Vergabeverfahren hätte eingeleitet werden müssen.

Kein öffentlicher Auftrag

Das OLG Naumburg verneinte eine Ausschreibungspflicht: Ein Wettbewerb um die Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen sei kein öffentlicher Auftrag im Sinne von § 99 Abs. 1 und 4 GWB, sondern ein Verwaltungsverfahren.

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