Vergabe 1099
Vergabestatistik – neue Pflichten für Auftraggeber
Die Vergabestatistik startet zum 1. Oktober 2020 beim Statistischen Bundesamt. Auf Öffentliche Auftraggeber kommen neue Meldepflichten zu.
Neue Meldepflichten
Öffentliche Auftraggeber müssen zukünftig neue statistische Pflichten einhalten. Meldepflichtig sind vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen, die ab dem 1. Oktober 2020 bezuschlagt werden.
VergStatVO
Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) verpflichtet Auftraggeber, dem BMWi bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Ober- und auch im Unterschwellenbereich ab 25.000 € zu übermitteln. Welche Daten konkret zu melden sind, bestimmen die Anlagen zur VergStatVO, beispielsweise Name und Art des Auftraggebers, Auftragswert, Zuschlagskriterium, Verfahrensart und Datum des Vertragsabschlusses.
Berichtsstelle
Auftraggeber müssen zudem eine Berichtsstelle bestimmen, die sich beim Statistischen Bundesamt registriert.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Vergabestatistik erhalten Sie auf der Website www.vergabestatistik.org.