06.10.2015Fachbeitrag

Vergabe 658

Vergabeverfahren: Auch Unteraufträge sind taugliche Referenzen

Werden „Kommunalreferenzen“ gefordert, so sind hierfür auch solche Vorerfahrungen zu werten, die der Bieter als Unterauftragnehmer im Rahmen eines öffentlichen Auftrages erbracht hat (OLG Schleswig vom 30.04.2015 - 1 Verg 7/14).

Technische Leistungsfähigkeit durch direkte oder indirekte Vertragsbeziehung nach zu weisen

Ein Bieter wurde mit dem Argument ausgeschlossen, die vorgelegten Referenzen seien nicht in einer direkten Vertragsbeziehung mit dem öffentlichen Auftraggeber, sondern als Nachunternehmer erbracht worden. Dieser Ausschluss ist, so das OLG Schleswig, im konkreten Fall unzulässig.

Referenz bezieht sich auf technisches Know-how

Der Auftraggeber wolle mit der Anforderung von Referenzen eine Beurteilungsgrundlage zum technischen „Know-how“ in Bezug auf die kommunale Abfallentsorgung gewinnen. Dies könne auch mit einer Nachunternehmer-Referenz nachgewiesen werden.

Direkte Vertragsbeziehung muss explizit abgefragt werden

Kommt es dem Auftraggeber auf direkte Erfahrung mit der öffentlichen Hand an, so muss dies explizit in den Eignungsanforderungen festgelegt werden. Anderenfalls darf der Bieter die Anforderungen so verstehen, dass auch indirekte Vertragsbeziehungen die Eignungsanforderungen erfüllen.

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