Vergabe 1440
VOB oder VgV? Ziel der Leistung entscheidet
Bau- und Dienstleistungsauftrag sind nach dem Hauptgegenstand des Vertrages voneinander abzugrenzen. Bei mehreren Losen sind alle Leistungen zu betrachten, wenn es um ein einheitliches Vorhaben geht (OLG Schleswig, 05.12.2023 – 54 Verg 8/23).
Hauptgegenstand des Vertrages
Um den Hauptgegenstand zu ermitteln, ist auf die den Auftrag prägenden wesentlichen, vorrangigen Vertragspflichten abzustellen.
Datenerfassung mit Errichten von Masten kein Bauauftrag
Das OLG Schleswig hat entschieden, dass ein Auftrag über die Beschaffung eines Systems zur Datenerfassung und -verarbeitung nicht allein deshalb ein Bauauftrag ist, weil ein Los die Errichtung von Masten erfasst, um daran Sensoren zu befestigen. Die bloße Montage von Sensoren wäre für den Auftraggeber wertlos, weil es ihm auf die Datenerfassung und -verarbeitung ankommt.