14.03.2024Fachbeitrag

Vergabe 1440

VOB oder VgV? Ziel der Leistung entscheidet

Bau- und Dienstleistungsauftrag sind nach  dem Hauptgegenstand des Vertrages voneinander abzugrenzen. Bei mehreren Losen sind alle Leistungen zu betrachten, wenn es um ein einheitliches Vorhaben geht (OLG Schleswig, 05.12.2023 – 54 Verg 8/23).

Hauptgegenstand des Vertrages

Um den Hauptgegenstand zu ermitteln, ist auf die den Auftrag prägenden wesentlichen, vorrangigen Vertragspflichten abzustellen.

Datenerfassung mit Errichten von Masten kein Bauauftrag

Das OLG Schleswig hat entschieden, dass ein  Auftrag über die Beschaffung eines Systems zur Datenerfassung und -verarbeitung nicht allein deshalb ein Bauauftrag ist, weil ein Los die Errichtung von Masten erfasst, um daran Sensoren zu befestigen. Die bloße  Montage von Sensoren wäre für den Auftraggeber wertlos, weil es ihm auf die Datenerfassung und  -verarbeitung ankommt.

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