02.10.2024Fachbeitrag

Vergabe 1490

Vorbehalt von Verhandlungen unbeachtlich

OLG Frankfurt, 13.08.2024, 11 Verg 3/24

Der Verhandlungsvorbehalt verpflichtet den Auftraggeber nicht dazu, sondern räumt ihm nur eine Option ein, über Leistung und Preis zu verhandeln.

Keine Antragsbefugnis

Bei einer reinen Preiswertung ist ein Nachprüfungsantrag bereits unzulässig, wenn das Angebot des Antragstellers unstreitig nicht das günstigste ist. Der bloße Vorbehalt von Preisverhandlungen verbessert nicht die Zuschlagschancen.

Angebotener Preis maßgeblich

Der angebotene Preis ist auch dann maßgeblich, wenn der Auftraggeber sich Preisverhandlungen vorbehalten hat. Ein Antragsteller kann sich nicht auf etwaige nachträgliche Änderungen im Preisgefüge berufen. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber deutlich gemacht hat, dass er von der Option zur Preisverhandlung keinen Gebrauch machen möchte.

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