21.10.2014Fachbeitrag

Vergabe 564

Weitreichende Beschaffungsautonomie des Auftraggebers

Ein Auftraggeber muss nicht durch eine Marktanalyse untersuchen, ob seine Ziele auch durch eine produktneutrale Ausschreibung zu erreichen sind (OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014, 2 Verg 2/14).

Die Antragstellerin wendete sich gegen die Vergabe einer messtechnischen Anlage eines bestimmten Typs und machte eine Verletzung des Gebots der produktneutralen Ausschreibung geltend.

Bestimmung muss sachlich gerechtfertigt sein

Zu Unrecht! Auftraggeber haben einen weitreichenden Beurteilungsspielraum bei der Wahl des Beschaffungsgegenstandes. Die Entscheidung für einen bestimmten Gegenstand ist dem Vergabeverfahren vorgelagert – so das OLG Jena. Ein Auftrageber dürfe frei bestimmen, was er anschafft, er darf sich nur nicht von sachfremden Erwägungen leiten lassen. Eine Marktanalyse ist dazu nicht geboten.

Vergaberecht regelt nicht Beschaffungsbedarf

Erneut bestätigt ein Vergabesenat, dass es nicht Aufgabe des Vergaberechts ist, den Beschaffunsbedarf des Auftraggebers festzulegen.

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