24.05.2019Fachbeitrag

Vergabe 987

Wertberechnung bei Losvergabe

Öffentliche Auftraggeber müssen den Gesamtwert eines Auftrags anhand aller Lose schätzen (OLG Karlsruhe, 27.06.2018, 15 Verg 7/17).

Gesamtauftragswert ist funktional  zu bestimmen

Ein öffentlicher Auftrageber betreibt eine Werkstatt für die Wartung und Instandsetzung von Straßenbahnen. Die anstehenden Sanierungsarbeiten teilte er in zwei selbstständige Lose auf. Er errechnete so 2013 zwei Auftragswerte, jeweils unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die einzelnen Leistungen vergab er aber erst 2015 in nationaler Vergabe. 

Lose unerheblich  

Zu Unrecht, wie das OLG Karlsruhe entschied. Öffentliche Auftraggeber müssen den Gesamtauftragswert für alle vorgesehenen Leistungen schätzen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Absendung der Bekanntmachung.

Gesamtauftrag bei technischem und wirtschaftlichem Zusammenhang 

Ob eine Gesamtleistung vorliegt, ist dadurch zu bestimmen, ob beide Baumaßnahmen ein einheitliches funktionales Ziel verfolgen. Hierfür kommt es auch auf einen technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang, nicht auf die Lose an. Das einheitliche funktionale Ziel der Sanierungsarbeiten war hier, die Arbeitsbedingungen in der Halle zu verbessern.  

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